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Basiskaufkraft

<<Humanes Geld – Staatszins

Die Basiskaufkraft ist das wichtigste Element des humanen Geldsystems. Es ist ein Prozentanteil vom Humanwert, gemischt mit einem Prozentanteil des mittleren Einkommens. Die Zentralbank greift dabei durch Verändern der Berechnungsformel ein. Diese Formel sollte mit der Zeit immer mehr optimiert werden, sodass manuelle Eingriffe immer weniger notwendig werden.

Beispielformel:(Humanwert x 0,0001 + Median) x 0,2 = Basiskaufkraft
90.000.000 x 0,0001 = (1900 + 1800) x 0,2 = € 740.–

Die Basiskaufkraft besteht aus einer direkten Zahlung des Staates an seine Bürger. Für die Politik ist es ein Sozialinstrument zur Mindestsicherung. Für die Zentralbank ist es ein wichtiges Instrument, um die Preise stabil zu halten.

Rein technisch ist es unerheblich, wer Anrecht auf diese Zahlung hat, wichtig ist, dass die Zentralbank Geld in den Markt pumpen kann. Es muss sichergestellt werden, dass dieses Geld sofort konsumiert wird, denn nur dadurch steigt die Kaufkraft schnell an. Jeder, der kein eigenes Einkommen hat erhält die Basiskaufkraft, auch die Eltern für ihre Kinder unter 14 Jahren.

Die Basiskaufkraft legt auch den Mindestlohn fest. Dieser errechnet sich aus der Basiskaufkraft multipliziert mit dem Faktor 1,8. Das heißt, der Mindestlohn ist immer um 80% höher als die Direktzahlung des Staates. Wichtig dabei ist auch, diesen Monatsbezug durch die geltende Normarbeitszeit zu dividieren. Der sich ergebende Stundenlohn darf ebenfalls nicht unterschritten werden. Bei einer Basiskaufkraft von €800.—würde der monatliche Mindestlohn €1440.—bzw. der Mindeststundenlohn €9.—betragen.

Alle Löhne über den Mindestlohn sind ausschließlich Verhandlungssache der Sozialpartner.

Durch den ständigen Vergleich mit anderen Regionen wird sich rasch eine ideale Formel finden, mit dem die Basiskaufkraft berechnet wird.

Da die Basiskaufkraft auch ein Prozentanteil vom Humanwert ist, steigt die konkrete Höhe der Basiskaufkraft an, sobald sich das BIP erhöht. Dies stellt einen Automatismus dar, der einen Teil des Wirtschaftswachstums in neue Kaufkraft umsetzt.

Ausbezahlt wird die Basiskaufkraft vom Staat. Finanziert wird sie durch die Steuereinnahmen des Staates.

Die Basiskaufkraft ist auch die Grundlage für den Sockelbetrag ab dem Erbschaftsteuer zu zahlen ist. Basiskaufkraft x Basiszeitraum ergibt den Betrag, ab dem Erbschaftsteuer (Basiszeitraum dividiert durch 10) fällig wird. Zum Beispiel:

  • Basiskaufkraft: € 800.—
  • Basiszeitraum: 300 Jahre
800 x 300 = 240.000 Euro 300 / 10 = 30 %

Beträge bis € 240.000.— sind steuerfrei, darüber sind 30% Erbschaftsteuer fällig. Ausnahmen darf es nicht geben. Schenkungen vor dem Ableben verringern den Sockelbetrag.

Man kann sich vor Einführung des Systems auch auf andere Zahlen und Formeln einigen, das schadet dem gesamten System nicht, die Rechnung muss nur für alle teilnehmenden Regionen gleich sein. Wichtig ist lediglich, dass die Oberschicht zu einem Interesse an einer harmonischen Funktion des Währungssystems gezwungen wird.

>>Humanes Geld – Sozialsystem

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