Corona – Korrektur der Maßnahmen


Wir haben den 9.11.2020. Wir leben in einem Lockdown mit Ausgangssperre. Viele haben inzwischen begriffen, wie unsinnig die Maßnahmen der Regierungen sind. Es bedarf einer Coronakorrektur.

Was wäre jetzt zu tun

Alle Menschen, die Angst haben sich zu infizieren, sowie die Risikogruppe sollten von Maßnahmen betroffen sein.
!!!!! Nicht die gesunde Bevölkerung !!!!!!!
Das wäre jetzt die richtige Coronakorrektur.

Folgende Sofortmaßnahmen wären notwendig:

  • 2 oder 3 mal die Woche sollten ausgewählte Geschäfte für 3 Stunden nur für die betroffene Gruppe geöffnet sein. Die Polizei sollte dabei vor Ort sein.
  • medizinisches Personal sollte auf Antikörper getestet werden. Nur bereits immune Mitarbeiter sollten sich um die Covid-Patienten kümmern. Sie brauchen dann keine Schutzkleidung gegen den Virus zu tragen. Jeder von ihnen sollte außerdem eine monatliche Prämie von 1000 € erhalten, bis die Epidemie beendet ist.
  • Alle anderen Maßnahmen sollten sofort beendet werden.

Weiterführende Maßnahmen:

  • Das Pandemiegesetz sollte rückgängig gemacht werden und das Epidemiegesetz von 1950 (Österreich) sollte nach einer ordentlichen parlamentarischen Diskussion reformiert werden.
  • Die Staatsanwaltschaften sollten tätig werden. Es gab massive Rechtsbrüche während der verfehlten Politik.
  • Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuß sollte ebenfalls ermitteln.
  • Es ist offensichtlich auch eine Änderung des Mediengesetzes notwendig. Bei einem derartigen Versagen dieses wichtigen Bereichs der Demokratie ist dies zwingend erforderlich.

Natürlich wird dies alles nicht geschehen, denn irgendwelche Mächte haben ganz offensichtlich andere Pläne.

Aber man darf ja Wünsche (noch) äußern.

PS: Noch ein Wunsch
Der schweizer Historiker Daniele Ganser sollte eine Kommission zusammenstellen, die unter seiner Leitung die Machenschaften der Studentenverbindung CV und ÖCV(Österreich) untersucht. Sowohl in der Zeit der 1. österreichischen Republik, als auch in der zweiten. Österreichische Studenten aus dem letzten Semester ihres Studiums sollten als Arbeitsgruppen die Kommission unterstützen. Studenten mit Mitgliedschaft in den genannten Verbindungen sind davon ausgeschlossen.
Bis zum Abschlussbericht zur 2. Republik dieser Kommission sollten alle Mitglieder dieser Verbindung beurlaubt oder versetzt werden, wenn sie einen höheren Posten im Sicherheitsapparat oder der Justiz der Republik bekleiden.