Schwurgesetz und Amtseid

Es ist im Jahr 2024 höchste Zeit, wieder moralisch integre Menschen in den Staatsdienst zu bringen. Ebenso höchst an der Zeit ist es, Personen ohne Moral aus den Ämtern zu entfernen. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt dazu.

Es sind besonders die Schwüre in oft geheimen Gemeinschaften, die unvereinbar mit einem Amtseid sind. Der Ausrede, dies wären nur alte Traditionen, die keine reale Geltung mehr haben, wird mit diesem Gesetz eine klare Abfuhr erteilt.

Juristen, die in ihrer Loge einen der drei Schwüre abgelegt haben, haben keinen Platz als Staatsanwalt oder Richter. Auch wenn sie beteuern, sie würden ihre Ordensbrüder nicht privilegieren, zeigt die Praxis doch sehr deutlich, dass dem nicht so ist. Siehe das Urteil gegen den Schauspieler Teichtmeister.

Auch unzählige Berichte ehemaliger Freimauer bestätigen dies überdeutlich. Hier ein Beispiel von vielen.

Betroffene Juristen müssen durch dieses Gesetz vom Staatsdienst zum Rechtsanwalt wechseln. Umgekehrt werden viele heutige Rechtsanwälte in den Staatsdienst wechseln. Leider wird dieses Gesetz gerade in der Justiz zu einem Mangel an geeigneten Menschen in den Ämtern führen. Militärgerichte werden in der Übergangszeit wohl unerlässlich sein.

Es sind jedoch nicht nur Freimaurer, welche dieses Gesetz im besonderen Maße betrifft. Auch Eide anderer Orden, Gilden oder Verbindungsgemeischaften sind betroffen. Auch Verpflichtungserklärungen von Firmen oder geheimer Dienste sind oft unvereinbar mit einem staatlichen Amtseid.

Gesetzestext

Hier eine mögliche Variante:

§ xxx Stgb Ungültiger Amtseid und ungültiges Gelöbnis

(1) Wer einen Amtseid oder ein Gelöbnis im Staatsdienst ablegt, obwohl er in der Vergangenheit einen Schwur, Gelöbnis oder Eid als für sich nicht bindend erklärt hat, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(2) Wer einen Schwur, Gelöbnis, Eid oder eine andere Verpflichtung gegenüber einer Institution oder Privatpersonen geleistet hat, welcher zum Eid oder Gelöbnis eines Amtsträgers unvereinbar ist und im Staatsdienst tätig ist, ist verpflichtet, dies binnen zwei Wochen zu melden. Wer dies unterlässt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(3) Wer einen Schwur, Gelöbnis, Eid oder eine andere Verpflichtung gegenüber einer Institution oder Privatpersonen geleistet hat, welcher zum Eid oder Gelöbnis eines Amtsträgers unvereinbar ist und trotzdem im Staatsdienst tätig wird, ist mit Freiheitsstrafe von drei Jahren bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

(4) Bestehen vor Gericht begründete Zweifel, ob ein Eid, Schwur, Gelöbnis oder sonstige Verpflichtung mit dem Eid oder Gelöbnis eines Amtsträgers vereinbar ist oder ob für eine Person ein Eid oder Gelöbnis bindend ist, so ist immer eine Unvereinbarkeit anzunehmen und eine Suspendierung vom Amt anzuordnen, bis der Grund des Zweifels widerlegt ist.

Beispiel

Den Eid als für sich nicht bindend zu erklären, kann noch extremer ausgedrückt werden. Wie in diesem Beispiel, wo ein heutiger Minister das Volk negiert, demgegenüber er einen Amtseid abgelegt hat.

Solche Menschen aus der Politik auszugrenzen, wird durch Absatz 4 zur Pflicht.

Die 12 BAR-Vermutungen

Jeder der schon einmal von den "12 BAR-Vermutungen" gehört hat, der weiß oder erkennt, wie wesentlich das oben genannte Gesetz für die Zukunft ist.

Natürlich werden alle, die derartiges ansprechen, von der etablierten Justiz mit allen Mitteln bekämpft.

So auch der Vortragende im folgenden Video: Carl-Peter Hofmann

Medianus